Erziehungspartnerschaft / Einhalten von Absprachen
Für die pädagogische Arbeit ist die Erziehungspartnerschaft zwischen Ihnen und mir unabdingbar.
Erziehungsberechtigte und Tagespflegeperson stehen nicht in Konkurrenz zu einander sondern verstehen sich als sich gegenseitig unterstützende Bezugspersonen des zu betreuenden Kindes.
Um die bestmögliche Betreuung und Förderung ihres Kindes zu gewährleisten ist es wichtig, dass wir in einem ständigen, ehrlichen und wertschätzendem Austausch miteinander stehen und Änderungen und Veränderungen der Lebenssituation des Kindes jederzeit miteinander besprechen.
Das Mitbringen von Spielsachen
Das Mitbringen von einem Kuscheltier o.ä. ist natürlich jederzeit möglich und oftmals, gerade wenn das Trennen morgens noch schwerfällt, ganz besonders wichtig.
Damit dieses aber hier nicht zu Schwierigkeiten untereinander führt, bitte ich sie folgendes zu beachten:
Das mitgebrachte Spielzeug sollte nicht zu groß sein, so dass es im Staufach des Kindes passt um dort sicher aufbewahrt werden zu können.
„Kriegsspielzeug“ (Spielzeugwaffen, -panzer, -soldaten oder anderes gewaltverherrlichendes Spielzeug) darf nicht mitgebracht werden. Ebenfalls kein Spielzeug das lärmt oder blinkt.
Bei mitgebrachtem Spielzeug kann es dazu kommen, dass auch die anderen Kinder Interesse daran haben. Für Kinder unter drei ist Teilen eine sehr große Herausforderung. Bitte bringen Sie daher nur Spielzeug mit die auch kleine und größere Strapazen aushalten können.
Spielzeug welches beim Abholen vergessen wurde kann nicht in meiner Freizeit
Abgeholt werden!